18 Juli 2011

Deutsche Behörden verstoßen wiederholt gegen Religionsfreiheit.

Nachdem bereits im Jahre 2008 deutsche Behörden einem Pastafari sein Recht verweigerten, sein Bekenntnis auch auf dem Personalausweis abzulegen und sich dort mit seiner, von seinem Gott vorgeschriebenen Kopfbedeckung, dem Piratenhut, auf dem Passbild abbilden zu lassen, haben sie scheinbar nichts dazu gelernt. 

Trotz der inzwischen in Österreich eindeutig erfolgten Feststellung, dass solche Kopfbedeckungen auf dem EU-Führerschein erlaubt sind und obwohl auch von der Bundesdruckerei ausdrücklich auf den gleichen Text verwiesen wird, verweigerten sie nun einer Pastafari sogar schon die Abnahme des Antrags bzw. dieses Passbildes. Doch Linguine wird sich nicht unterkriegen lassen. Hier ihr Bericht:

Guten Morgen Bruder Spaghettus,

wie letzte Woche angekündigt war ich Freitag beim Straßenverkehrsamt und wollte einen neuen Führerschein beantragen.

Bewaffnet mit einem Lichtbildausweis und einem abgelaufenen Personalausweis betrat ich das Gebäude der Führerscheinstelle. Auch eine nette Beamtin nahm mich nach nur kurzer Zeit in Empfang und wollte meinem Wunsch, einen neuen Führerschein zu bekommen, nachkommen. Anfänglich etwas schüchtern übergab ich den Personalausweis um meine Identität zu bestätigen. Trotz des Hinweises, dass dieser abgelaufen ist, gab es diesbezüglich keine Probleme und nach ein paar Eingaben am PC war alles soweit geregelt. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Prozedur eine Gebühr erfordert, was mich nicht wirklich verwunderte.

Dann folgten weitere Eingaben in ihren PC und die Sachbearbeiterin frage nach einem biometrischen Foto. Jetzt fängt die eigentliche Geschichte erst an. Nach kurzem Schmunzeln gab mir die Frau das Bild zurück und fragte, ob ich sie "auf den Arm nehmen" wolle. Da auf dem Bild mein Gesicht, trotz des Piratenhutes und des flauschigen Piraten-Sweaters gut erkennbar und in keiner Weise verdeckt ist, verstand ich ihre Auffassung nicht.

Ich zitiere (so gut wie möglich):"Das Bild auf dem Führerschein ist ein Ausweis, welcher nicht dafür gedacht ist seiner Vorliebe für Karneval Ausdruck zu verleihen."

Etwas geknickt und ein wenig beleidigt machte ich sie auf den auf den Präzedenzfall aus Österreich aufmerksam, wo bekanntlich die gleichen Regeln herrschen. Davon hat sie -oder wollte sie- noch ni(e)/cht gehört haben. Auch meine Argumentation, dass ich laut den EU-Richtlinien auch auf dem Führerscheinbild eine religöse Kopfbedeckung tragen darf (und meine auch erläuterte), wurde ignoriert. (Bzw. schüttelte sie ihren Kopf, was ich wohl als Unverständnis deuten kann.)

Grade als ich mit der Argumentation beginnen wollte, bat sie mich aus ihrem Büro und ließ mich mit den Worten:"Versuchen sie es doch mal bei einem anderen Amt, vielleicht können sie die zum Narren halten". (Nicht wörtlich aber nicht höflicher.)


So schnell gebe ich mich aber nicht geschlagen und versuche mich beim nächsten Straßenverkehrsamt zu behaupten...


Bitten wir unser Monster um Beistand für unsere Schwestern und leisten wir den selbst, indem auch wir ihr nachtun. Ich habe mir das für nächste Woche fest vorgenommen.
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Hier noch mal die eindeutigen Aussagen der Bundesdruckerei:

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.



Dort steht nur, dass Ausnahmen zulässig sind, nicht aber, dass sie gewährt werden müssen. Da diese jedoch Muslimen grundsätzlich gewährt werden, steht uns das im Rahmen des Gleichbehandlungsgebotes ebenso zu.


5 Kommentare:

  1. vielleicht war die dame beim straßenverkehrsamt eine atheistin....oder eine ignorante christin...oder sie hat ne nudelallergie...;-)

    mein tipp: nur weiter so...

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  2. Klingt vielleicht etwas voreingenommen, doch die Halskette in Form eines Kreuzes (um ihren Hals) legt doch sehr nahe, dass sie eine sehr gläubige Christin ist.

    Aus der Hinsicht könnte sie sich durch meinen "Auftritt" persönlich beleidigt gefühlt haben. Was natürlich nicht meine Absicht war, doch das würde erklären, warum sie so "passiv-aggressiv" reagiert hat.

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  3. Die offensichtliche Verletzung der Religionsfreiheit ist es nicht allein. Ich sehe hier auch bereits eine Verunglimpfung von Glaubensbekenntnissen, wie sie § 166 StGB unter Strafe stellt, wenn man gläubige Pastafari mit Karnevalsanhängern gleich setzt.

    Olaf (worstenbrood)

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  4. Mein Perso ist schon seit einem Jahr abgelaufen,ich sollte mal einen neuen beantragen ...
    Natürlich mit Piratenkopftuch!!!

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  5. Hey Linguine, bitte fahre fort mit Deiner Aktion.
    Du gibst mir Mut und Instruktion, es selbst zu versuchen, sobald Pass oder Führerschein ansteht.
    Ich werde Deinen Fall aufmerksam verfolgen und hoffe, daß es Dir gelingt, exemplarisch die Gleichberechtigung zwischen ALLEN Karnevalsvereinen herzustellen.

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