20 Januar 2015

Pressemitteilung - Unzulässige Einflussnahme der brandenburger Kultusministerin auf die Entscheidung einer Behörde?

Diese Pressemitteilung habe ich an verschiedene Zeitungen geschickt.
Bitte tragt auch ihr dazu bei, sie zu verbreiten. Schickt sie an euch bekannte Journalisten und teilt sie auf in den sozialen Medien.





1. Erneut Vandalismus an unseren Nudelmessenhinweisschildern.
Infos unter http://www.pastafari.eu/index.php?artnr=47914505

2. Unzulässige Einflussnahme der brandenburger Kultusministerin auf die Entscheidung einer Behörde?

In einem Gespräch mit dem Templiner Bürgermeister Tabbert und Vertretern des Landesbetriebs Straßenwesen im Dezember wurde mir von letzteren mündlich die Genehmigung zur Aufstellung eigener Masten für unsere Nudelmessenhinweisschilder erteilt und die schriftliche Ausfertigung in kurzer Zeit zugesichert. Ausdrücklich nicht als Religions-, sondern als nach dem GG gleichberechtigte Weltanschauungsgemeinschaft.

Am 15.01.2015 meldet KNA, die Ministerin erklärt, künftig werden keine Nudelmessenhinweisschilder mehr genehmigt.
Am 16.01.2015 erklärt das Kultusministerium auf Anfrage des rbb, die jetzt hängenden Schilder müssten abgenommen werden.
Am 17.01.2015 vormittags erklärt der zuständige Sachbearbeiter beim Landesbetrieb Straßenwesen auf meine Anfrage,  die Genehmigung läge bereits schriftlich vor und müsste nur noch versandt werden.
Am 17.01.2015 nachmittags teilt dessen Vorgesetzter Bürgermeister Tabbert mit, der Landesbetrieb Straßenwesen werde keine schriftliche Genehmigung ausstellen.

Da die Feststellung des Kultusministeriums, unsere Kirche wäre keine Religionsgemeinschaft, für diese Entscheidung unerheblich ist, s.o., ist eine weltanschaulich motivierte Einflussnahme des Kultusministeriums nicht auszuschließen.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschlands wir dazu Akteneinsicht beantragen und wegen der Verweigerung der schriftlichen Genehmigung durch den Landesbetrieb den Rechtsweg einschlagen.

Die Stadt Templin hält sich an die getroffene Vereinbarung. Die bereits an ihren Masten hängenden Hinweisschilder dürfen bis zum Ende des Rechtsstreits dort hängen bleiben.

Ausführliche Informationen im Anhang

Rüdiger Weida
Vorsitzender KdFSMD e.V.


Anhang




- Am 18.11.2014 erhält die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. (KdFSMD e.V.) vom Landesbetrieb Straßenwesen die Erlaubnis zum Anbringen unserer Gottesdiensthinweisschilder.
Telefonisch wird abgesprochen, dass die mit an die Masten kommen, an dem schon die anderen hängen.

- Templiner Kirchen beschweren sich. Auf Initiative des Bürgermeisters Templins, Herrn Tabbert, wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu wird ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, dem Bürgermeister und mir zum 09.12.2014 vereinbart.


- Am 08.12.2014 berichtet der rbb von einer kleinen Anfrage der religionspolitischen Sprecherin der SPD an den Landtag. Gefragt wird u.a., ob die KdFSMD eine Religionsgemeinschaft sei. Ein vom rbb befragter Religionswissenschaftler und Dekan bejaht das vor der Kamera.

- Bei dem Gespräch am 09.12.2014 sind anwesend:
Herr Tabbert, Bürgermeister Templin
Herr Heyne, Herr Benedix und Herr Thiedig, alle Landesbetrieb Straßenwesen
Herr Weida, Vors. KdFSMD e.V.

Herr Bendix überreicht Herrn Weida ein Schreiben, das er als Aufhebung des Bescheides vom 18.11.2014 deklariert.
Herr Weida erklärt, Widerspruch einzulegen.
Herr Tabbert bietet an, die Schilder kostenlos an Masten der Stadt zu hängen.
Herr Weida lehnt ab. Er möchte keine Werbeschilder, sondern Gottesdiensthinweisschilder.
Herr Heyne erklärt, die KdFSMD wäre keine Religionsgemeinschaft.
Herr Weida erklärt, ein Religionswissenschaftler sähe das anders und verweist auf die Sendung des rbb. Das wäre im übrigen unwichtig, denn die KdFSMD versteht sich seit ihrer Gründung als Weltanschauungsgemeinschaft und hat das auch in ihrer Satzung festgeschrieben. Weltanschauungsgemeinschaften sind lt. Grundgesetz mit Religionsgemeinschaften gleichberechtigt. Zusätzlich werden in der entsprechenden Verordnung Glaubens- und Weltanschauungs-richtungen ausdrücklich gleichgestellt.

Es wird vereinbart:

Der KdFSMD e.V. bekommt einen neuen Bescheid, in dem ihm als Weltanschauungsgemeinschaft Nudelmessenhinweisschilder nach der Richtlinie für das Aufstellen von Hinweisschildern auf Gottesdienste genehmigt werden.
Diese kommen an eigene Masten, die im Abstand von ca. 20 m vor oder hinter denen der Religionsgemeinschaften stehen.
Weiter bekommt er die Genehmigung, lt. Verordnung Zusatzschilder mit dem Namen „PAZ – Gedächtniskirche“ unter den Nudelmessenhinweisschildern anzubringen.

Es wird zugesichert, den Bescheid kurzfristig zu erstellen.
Herr Weida verpflichtet sich im Gegenzug, dafür bis zu zwei Wochen keinen Widerspruch gegen die eventuelle Aufhebung des alten Bescheides einzulegen.

Herr Tabbert erklärt für die Stadt, dass die Nudelmessenhinweisschilder bis zur Aufstellung eigener Masten an Masten der Stadt hängen können.
Herr Weida erklärt sich bereit, die am nächsten Tag von den Masten der Religionsgemeinschaften ab und an diese Masten anzumontieren.

- Am 22.12.2014 legt die KdFSMD Widerspruch gegen die Rücknahme der Genehmigung vom 18.11.2014 ein.

- Am 23.12.2014 ruft Herr Weida Herrn Bendix an und teilt ihm mit, dass der Widerspruch nicht bearbeitet werden braucht, falls die im Gespräch vom 19.12.2014 erteilte mündliche Genehmigung auch noch schriftlich eingeht. Herr Benedix erklärt, das ginge in Ordnung, es habe nur urlaubsbedingt Verzögerungen gegeben und liest Teile des bereits gefertigten Schreibens vor. Es werde allerdings erst in der ersten oder zweiten Neujahrswoche werden.

- Am 15.01.2015 meldet die Katholische Nachrichten Agentur:
Potsdam (KNA) Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf in Brandenburg keine weiteren Hinweisschilder für ihre "Nudelmessen" aufstellen. Das erklärte Brandenburgs Kultusministerin Sabine Kunst (SPD) in einer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der SPD-Landtagsfraktion, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Das Ministerium räumte ein, dass entsprechende Schilder in Templin auf Grundlage der "Richtlinie für das Aufstellen von Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften" vom Landesbetrieb Straßenwesen genehmigt worden waren. Die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums gestattet Kirchen und Religionsgemeinschaften, am Straßenrand mit 75 mal 75 Zentimeter großen Hinweisschildern für ihre Gottesdienste zu werben. Da es sich bei der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" aber nicht um eine Religionsgemeinschaft, sondern um eine "Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse Substanz" handele, werde der Landesbetrieb künftig keine weitere Genehmigung für die Aufstellung von Hinweisschildern erteilen, erklärte Kunst. mit/kws/pko

- Am 16.01.2015 berichtet die Märkische Oderzeitung, der Nordkurier und Brandenburg Aktuell.
Letztere fragen im Brandenburger Kultusministerium nach, was die Meldung konkret bedeutet. Ein Ministeriumssprecher erklärt, die Schilder müssten abgenommen werden.

- Am 17.01.2015 vormittags ruft Herr Weida deshalb bei Herrn Benedix an. Dieser erklärt, er wüsste davon nichts. Er hätte zwei Schreiben fertig, eins an den Bürgermeister Templins, in dem die Genehmigung zum Aufstellen der Nudelmessenhinweisschilder erteilt und die konkreten Standorte benannt werden, ein weiteres, in dem dem KdFSMD e.V. mitgeteilt wird, dass gegen die Rücknahme des Bescheides kein Widerspruch möglich wäre.
Herr Weida macht klar, dass er das anders sieht und erklärt sich auch mit der Art und Weise der Erteilung der neuen Genehmigung nicht einverstanden, da diese nicht der mündlichen Genehmigung vom 09.12.2014 entspricht, 
sondern nach der Richtlinie für Werbeschilder erfolgte. Herr Benedix will das Herrn Heyne mitteilen, der noch abwarten möchte, was in Potsdam passiert. 

- Am 17.01.2015 nachmittags ruft Herr Heyne bei Bürgermeister Tabbert an und teilt diesem mit, dass sich der Landesbetrieb Straßenwesen nicht mehr an die Zusage vom 09.12.2014 halten und es keine Genehmigung, egal welcher Art, geben wird.

Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters e.V. kündigt an, nunmehr den Rechtsweg zu beschreiten.

Bürgermeister Tabbert erklärt für Templin, dass sich die Stadt an die Vereinbarung halten wird und die Schilder bis zur endgültigen rechtlichen Klärung an den Masten der Stadt hängen können.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen